Immobilienbewertung Bilanzierung

Immobilienbewertung Bilanzierung

Die Immobilienbewertung Bilanzierung in der Bilanz Erstellung

Mit dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsreformgesetzes zum 1. Januar 2005 wurden auch die deutschen Regelungen zur Immobilienbewertung Bilanzierung den internationalen Standards angepasst. In der Bilanz sind seitdem die Immobilienwerte anzusetzen, die nach den Standards IAS und IFRS errechnet worden sind. Das gilt sowohl für den Ausweis des Vermögens an sich als auch hinsichtlich der Abschreibungen. Die beiden Kürzel stehen für “International Accounting Standards” und “International Financial Reporting Standards”. Betroffen von den Änderungen, die sich auch auf die Immobilienbewertung Bilanzierung auswirken, waren die Unternehmen genauso wie die Banken. Die Bestimmungen des Bilanzrechtsreformgesetzes bewirkten Änderungen sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im Handelsgesetzbuch. Dieses Bundesgesetz wurde am 4. Dezember 2004 beschlossen. Die damit verbundenen Änderungen können im Bundesgesetzblatt I Nr. 65 ab der Seite 3.166 nachgelesen werden.

Die Ziele der 2005er Änderungen in der Immobilienbewertung Bilanzierung

Eines der Ziele des Bilanzrechtsreformgesetzes war und ist der Schutz der Anleger. Die Standards sollen verhindern, dass Unternehmen beispielsweise in ihren Bilanzen eine höhere Immobilienbewertung ausweisen, als sie den aktuellen Marktbedingungen angepasst wären und somit eine bessere wirtschaftliche Lage suggerieren, als sie tatsächlich haben. Auch auf die Immobilenbewertung durch die Banken wirkten sich die Gesetzesänderungen aus. Die bei der Kreditvergabe zugrunde gelegten Beleihungswerte lassen sich seitdem auch auf dem internationalen Markt miteinander vergleichen. Dass die Immobilienbewertung Bilanzierung in den Bilanzen auf der Basis der IFRS-Standards erfolgen muss, zielt auch darauf ab, dass die Abschlüsse von Unternehmen besser miteinander verglichen werden können. Damit sollen Börsenzugänge in anderen Ländern unterstützt und gleichzeitig das Vertrauen der Menschen in den Kapitalmarkt gesteigert werden. Wie dringend notwendig eine weltweite Vergleichbarkeit bei der Immobilienbewertung ist, hat in der Folge die Finanzkrise 2008 noch einmal sehr anschaulich unter Beweis gestellt.

Was sagt die Immobilienbewertung Bilanzierung in der Bilanz aus?

Die IFRS-Standards fordern das Prinzip der Periodenabgrenzung. Außerdem muss die Entwicklung der Werte fortgeschrieben werden. Bei der Immobilienbewertung wirken sich verschiedene Faktoren aus. Das sind zum Einen der Nutzungsgrad und zum Anderen Maßnahmen der Erhaltung und der Wertsteigerung. Hinzu kommt bei der Immobilienbewertung die aktuelle Marktlage. Ein Grundstück kann seinen Wert beispielsweise dramatisch ändern, wenn die Kommunen die Flächennutzungs- und Erschließungspläne ändern. Auch Maßnahmen des Straßenbaus haben in der Regel spürbare Auswirkungen auf die Immobilienpreise. Das bewirkt, dass in regelmäßigen Abständen immer wieder eine professionelle Immobilienbewertung Bilanzierung notwendig ist, um ständig die korrekten Werte in der Bilanz ausweisen zu können. Die Veränderungen haben einerseits Auswirkungen auf die Gewinnaussichten eines Unternehmens und andererseits wirken sie sich auch auf die zu tragende Steuerlast aus, die bekanntlich auch durch die Höhe der vorzunehmenden Abschreibungen mit beeinflusst wird. Mit Rückstellungen für Sanierungen und Modernisierungen, die später den erfassten Wert bei der Immobilienbewertung steigern, kann die Steuerlast der Unternehmen ebenfalls gesenkt werden.

Ansprüche an die Bewertung von Immobilien sind gestiegen

Die Forderung einer internationalen Vergleichbarkeit stellt natürlich auch höhere Ansprüche an die Fachkenntnisse der Gutachter. Deshalb sollten Sie sich immer nur an erfahrene Experten für Immobilienbewertung Bilanzierung wenden. Nur so wird sichergestellt, dass Sie in Ihren Bilanzen auch die Werte erfassen, die den IFRS-Standards und damit auch den Forderungen des Bilanzrechtsreformgesetzes entsprechen.

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Wir freuen uns auf Sie!

Immobiliengutachter Braunschweig

Marc Schulze

  • Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
  • Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
  • Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
  • Geprüfter Sachverständiger Immobilienbewertung ( GIS Sprengnetter)

 

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