
Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt)
Wir bewerten Ihre Immobilie mit fachlicher Expertise unabhängig und marktkonform!
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Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt)!
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Eine professionelle und rechtmäßige Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt) ist immer dann erforderlich, muss der Verkehrswert einer Immobilie oder eines Grundstücks ermittelt werden. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich werden, wie zum Beispiel im Fall einer Ehescheidung, bei Erbauseinandersetzungen, bei steuerlichen Anlässen oder bei Kauf-oder verkauf von Immobilien und Grundstücken. Zu den Anwendungsbereichen von Immobilienbewertungen zählen sowohl unbebaute, als auch bebaute Grundstücke. Für Immobilienbesitzer wie auch für Interessenten an einem Objekt ist der korrekt ermittelte Wert wichtig. Werden die Liegenschaften gehandelt oder soll eine Beleihung stattfinden, geht das nicht ohne ein zuverlässiges Wertgutachten. Ein neutrales Gutachten zu Grundstücken und Häusern sowie Gewerbeimmobilien erhalten Sie von einem Baugutachter von der Immobilienbewertung Schulze .
Anlässe für Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt).
hier erstellen wir ein Gutachten!
Kauf / Verkauf
Bei Immobilien-Transaktionen ist Immobilienbewertung für Kaufpreisverhandlungen gefragt. Es geht um eine verlässliche Angabe für den Marktwert des Objektes. Eine Wertermittlung nach amtlichen Verfahren ist nicht zwingend, oft genügt eine Preisindikation. Dafür gibt es bewährte Verfahren. Manchmal wird eine Immobilienbewertung auch für den Beleihungswert im Rahmen einer Finanzierung benötigt.
Erbschaft
Eine Immobilie ist häufig Teil des Nachlasses und wird gemeinschaftlich an mehrere Personen vererbt. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft kann die Erbauseinandersetzung verlangen. Dazu muss der Wert der Immobilie bekannt sein. Unsere Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt) bildet eine solide Grundlage für solche Erbfälle. Häufig soll die Immobilie verkauft werden, um das Erbe aufzuteilen. Objektive Werte sind gerade bei strittigen Erbauseinandersetzungen unverzichtbar.
Steuer
Wertermittlungen bei Immobilien für steuerliche Zwecke können verschieden begründet sein. Im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer bzw. der Schenkungsteuer sollen oft Wertansätze des Finanzamts widerlegt werden. Dieses schätzt den Wert ohne Ortsbesichtigung nach allgemeinen Annahmen und daher oft zu hoch ein. Mit einem qualifizierten Wertgutachten lässt sich der Ansatz widerlegen. Immobilienbewertung kann auch bei Immobilien im Betriebsvermögen angebracht sein, um dem Finanzamt Wertansätze nachzuweisen bzw. dessen Bewertungen zu widersprechen. Ein entsprechendes Gutachten hilft, Steuern zu sparen.
Scheidung
Die Vermögensauseinandersetzung ist ein wichtiger Part bei Trennungs- und Scheidungsverfahren.
In vielen Fällen geht es um während der Ehe gemeinschaftlich erworbenes Immobilieneigentum. Um die Vermögensauseinandersetzung gerecht zu regeln, wird der Wert der Immobilie benötigt.
Eine sachverständige Immobilienbewertung schafft hier entsprechende Klarheit.
Bilanzierung
Immobilien sind Bestandteile des betrieblichen Anlagevermögens und müssen im Jahresabschluss erfasst werden. Der Immobilienwert ist nicht nur maßgeblich für den Bilanzansatz, sondern auch für die Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Es geht um den “richtigen” Wert nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben. Dabei hilft unsere gutachterliche Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt).
Versicherung
Eine Immobilienbewertung für die Versicherung macht in mehrfacher Hinsicht Sinn: zur Vermeidung von Über- oder Unterversicherung, zur Festlegung der “richtigen” Versicherungssumme oder im Hinblick auf die Wiederherstellungskosten im Schadensfall. Eine fundierte gutachterliche Bewertung wird gerade bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Versicherungsleistung benötigt.
Betreuung
Im Rahmen einer Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung kann es erforderlich werden, eine Immobilie im Eigentum der betreuten Person zu veräußern, um die laufenden Kosten zu decken.
Dabei wird gerichtlich in der Regel der Nachweis des Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie mit einem entsprechenden Gutachten gefordert, um Veräußerungen “unter Wert” vorzubeugen.
Vermögensübersicht
Manchmal ist eine Immobilienbewertung gefragt, um Klarheit über die eigenen Vermögensverhältnisse zu gewinnen – zum Beispiel in Vorbereitung einer Erbregelung, einer Schenkung oder für die eigene weitere Lebensplanung. Auch hier steht der aktuelle Marktwert im Vordergrund. Mit einem Bewertungsgutachten ist eine objektive Werterfassung möglich.
Unsere Sachverständigen sind qualifizierte und erfahrene Experten in Sachen Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt). Sie erhalten stets eine unabhängige und kompetente Wertermittlung, auf die Sie sich verlassen können.
Für welche Immobilien erstellen wir eine Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt)?
Details zu den Objekt Möglichkeiten
Wohnimmobilien
- Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohungen
- Ein - und Zweifamilienhäuser
- Doppelhäuser
- Reihenhäuser
- Wohnanalgen
Gewerbeimmobilien
- Praxen
- Logistikimmobilien
- Büroimmobilien
- Produktionsimmobilien
- Industrieimmobilien
- Werkstätten
Grundstücke
- unbebaute Grundstücke
- landwirtschaftliche Grundstücke
- forstwirtschaftliche Grundstücke
- Flächen im Außenbereich
- Bauerwartungsland
- Gartengrundstücke
Rechte
- Erbbaurecht
- Nießbrauch
- Wohnungsrecht
- Baulasten
- Wege - und Leitungsrecht
Erneuerbare Energien
- Windkraftanlagen
- Photovoltaikanlagen
- Biogasanlagen
- Geothermie
Spezialimmobilien
- Betreiberimmobilien
- Hotel
- Alten - und Pflegeheime
- Einkaufszentren
- Sozialimmobilien
- Krankenhäuser
Wie funktioniert unsere Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt)?
Wir gehen bei der Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt) mit Plan und System vor. Entscheidend ist stets eine fundierte und möglichst umfassende Datengrundlage. Dabei stützen wir uns nicht nur auf einschlägige Dokumente und Unterlagen, sondern nehmen Ihre Immobilie in Neundorf (Anhalt) auch persönlich in Augenschein. Unsere Sachverständigen sind in Besichtigungen von zu bewertenden Objekten versiert. So können Sie sicher sein, dass alle relevanten Faktoren bei der Wertermittlung berücksichtigt und richtig eingeschätzt werden.
Idealtypisch sieht ein Ablauf unserer Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt) wie folgt aus:
- Schritt: Kontaktaufnahme
Der erste Schritt geht stets von Ihnen aus. Sie treten in Kontakt zu uns – telefonisch, per E-Mail oder über eine Kontakt-Nachricht auf unserer Seite. Wir nehmen Ihr Anliegen auf.
- Schritt: Besprechung und Vereinbarung eines Besichtigungstermins
Am Beginn steht die Erfassung des Bewertungsfalls. Dabei geht es zum einen um den Bewertungsanlass, zum anderen um das zu bewertende Objekt. Die Begutachtung wird davon maßgeblich bestimmt. Wir können den Bewertungsfall bereits im Rahmen der Kontaktaufnahme besprechen, gerne auch im persönlichen Gespräch. Auf jeden Fall vereinbaren wir einen Ortstermin für Ihre Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt).
- Schritt: Ortstermin mit unserem Sachverständigen
Bei dem Ortstermin schaut sich unser Sachverständiger die Immobilie mittels Außen- und Innenbesichtigung genau an. Es geht darum, den Gebäudezustand zu ermitteln. Auch die Erfassung der Lage spielt eine wichtige Rolle. Wie ist der Gesamteindruck? Wie sieht das Umfeld der Immobilie aus? Welche baulichen Anlagen sind vorhanden? Besteht Instandhaltungsstau? Sind Bauschäden ersichtlich? Solche und andere Fragen lassen sich bei einer Besichtigung wesentlich besser beurteilen als nur anhand von Unterlagen. Diese geben die Informationen zum Teil gar nicht her. Deshalb ist die Besichtigung für eine möglichst objektive Bewertung unverzichtbar.
- Schritt: Erstellung des Gutachtens
Die Erstellung des Gutachtens bildet den nächsten Schritt. Unser Sachverständiger beschafft sich zusätzlich zur Aufnahme vor Ort alle notwendigen Dokumente und Unterlagen, falls Sie nicht schon von Ihnen zur Verfügung gestellt worden sind. Für die Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt) sind in in der Regel mindestens folgende Unterlagen nötig:
– aktueller Grundbuchauszug;
– Flurkarte;
– Auszug aus dem Baulastenverzeichnis;
– Wohnflächenberechnung;
– Modernisierungsnachweise.
Je nach zu bewertendem Objekt können weitere Unterlagen erforderlich sein: zum Beispiel Teilungspläne bei Eigentumswohnungen, Bescheinigungen zum Denkmalschutz, Erbbaurechtsverträge, Auszüge aus dem Altlastenkataster usw.. Unser Sachverständiger weiß, worauf zu achten ist und kümmert sich bei Bedarf um die Beschaffung. Das gilt zum Beispiel auch für Einsichtnahmen in Bebauungspläne, Kaufpreissammlungen, Mietspiegel usw..
Die Bewertung wird gemäß dem besprochenen Anlass nach einem anerkannten Bewertungsverfahren durchgeführt. Kein relevanter Aspekt bleibt unberücksichtigt. Im Normalfall dauert die Erstellung etwa drei bis vier Wochen. Wenn es eilig ist, können wir aber auch ein Wertgutachten in deutlich kürzerer Zeit für Sie erstellen. Dann erhalten Sie das Resultat schon nach wenigen Tagen
- Schritt: Erläuterung und Übergabe des Gutachtens
Die Ergebnisse der Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt) werden mit Ihnen auf Wunsch ausführlich besprochen. Unser Sachverständiger erläutert Ihnen die Vorgehensweise und beantwortet alle Ihre Fragen. Die Übergabe des Verkehrswertgutachten steht am Ende des Prozesses. Sie haben damit eine objektive und unabhängige Wertgrundlage in der Hand, auf die Sie sich stützen können – ob in rechtlichen Auseinandersetzungen, bei Vermögensfeststellungen oder für Kaufpreisverhandlungen.
Kontaktaufnahme
Für die Kontaktaufnahme mit uns füllen Sie entweder das Kontaktformular aus oder rufen uns direkt an damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können.
Besprechung des Bewertungsfalles und Vereinbarung eines Besichtigungstermines.
Im Vorfeld vor der Bewertung muss geklärt werden für welchen Bewertungsfall und Bewertungsgrund Sie eine Wertermittlung benötigen. Wenn diese Fragen geklärt sind kann ein Besichtigungstermin mit einem Sachverständigen vereinbart werden.
Ortstermin mit einem Sachverständigen
Im Vorfeld vor der Bewertung muss geklärt werden für welchen Bewertungsfall und Bewertungsgrund Sie eine Wertermittlung benötigen. Wenn diese Fragen geklärt sind kann ein Besichtigungstermin mit einem Sachverständigen vereinbart werden.
Erstellung des Gutachten
In diesem Schritt erfolgt die Erstellung der Immobilienbewertung nach den vorgeschrieben Wertermittlungsverfahren. Der Verkehrswert der Immobilie wird mit den vorgeschriebenen Bewertungsverfahren von einem Gutachter Immobilien ermittelt.
Übergabe des Gutachten
Nach Fertigstellung der Immobilienbewertung wird diese Ihnen übersendet. Auf Wunsche kann die Bewertung Ihnen erläutert werden .
Ihre Vorteile einer Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt) bei uns !
Zertifizierte Immobilien Gutachter für Ihre Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt)!
Unsere Immobiliensachverständigen haben Zertifizierungen von der DEKRA , TÜV , DIA und der EU Norm DIN 17024. Wir erstellen Ihr Gutachten.
Weiterbildung
Unsere Sachverständigen bilden sich ständig weiter auf Seminaren , Schulungen und Branchentreffen.
lokale Marktkenntnis
Unsere Gutachter haben aufgrund Ihrer jahrelangen Tätigkeit Erfahrung auf dem lokalen Immobilienmarkt.
Unabhängigkeit
Wir erstellen für Sie eine unabhängige und neutrale Immobilienbewertung und Immobilienwertmittlung.
Netzwerk
Wir arbeiten in Kooperation mit Rechtsanwälten , Notaren , Steuerberatern , Bauplanungsbüros.





Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung Neundorf (Anhalt).
Um Immobilien und Grundstücke zu bewerten, muss der Verkehrswert anhand eines Wertgutachten ermittelt werden. Um den Verkehrswert zu ermitteln, kommen drei unterschiedliche Verfahren für einen Immobiliensachverständigen zum Einsatz. Die Grundlage für die Verkehrswertermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks ist in erster Linie der materielle Wert, der durch die drei unterschiedlichen Wertermittlungsverfahren festgelegt werden kann. Zu den drei Verfahren zählen das so genannte Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie das Vergleichswertverfahren. Entsprechend der Immobilienart oder des Anwendungsgebietes kommt für die Wertermittlung entweder eines der Verfahren oder auch mehrere Verfahren gleichzeitig zur Anwendung.
Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergeichswertverfahren
Dabei zählt das Sachwertverfahren zu den am meisten eingesetzten, doch auch komplexesten Wertermittlungsverfahren und kommt wird hauptsächlich im Falle von selbstgenutzten Häusern oder Eigentumswohnungen eingesetzt. Bei der Ermittlung des Sachwertes einer Immobilie wird der Wert des Objektes immer separat vom Grundstückswert ausgemacht. Der Verkehrswert der Immobilie wird dabei von den Baukosten, die tatsächlich angefallen sind, abgeleitet. In ein Verkehrswertgutachten fliessen auch alle wertmindernden Umstände, wie u.a. Sanierungsbedarf oder eventuelle Schäden. Der Wert eines Grundstücks wird mittels der sogenannten Bodenrichtwert-Tabelle ermittelt. Zusammen mit dem Gebäudewert ergibt dieser den gesamten Immobilien-Sachwert. Das Ertragswertverfahren kommt ausschließlich bei gewerblich genutzten oder vermieteten Immobilien zur Anwendung. Der Ertragswert stellt bei diesen Objekten die Grundlage dar, um den Beleihungswert ermitteln zu können. Der Ertragswert eines Objektes wird aus der Multiplikation des Reinertrages in Kombination mit der Restnutzungsdauer der Immobilie ermittelt. Beim Vergleichswertverfahren handelt es sich um ein sehr realitätsgetreues Verfahren, das bevorzugt bei der Wertermittlung von Grundstücken angewandt wird. Als Basis werden vergleichbare Grundstücke, die sich in Zustand und Lage ähneln, herangezogen. Die Voraussetzung hierbei ist die ausreichende Anzahl an vergleichbaren Objekten. Das Vergleichswertverfahren ist bei Maklern sehr beliebt, um den Verkaufspreis zu ermitteln, denn das Vergleichswertverfahren stellt den Preis, der am Markt erzielt werden kann, recht genau dar. Der Immobiliengutachter kann korrekte und rechtsmäßige Verkehrswertgutachten mittels dieser drei genannten Verfahren erstellen und somit den bestmöglichen Profit oder Vorteil zu erzielen.
Wie funktioniert unsere Immobilienbewertung?
Wir gehen bei der Immobilienbewertung mit Plan und System vor. Entscheidend ist stets eine fundierte und möglichst umfassende Datengrundlage. Dabei stützen wir uns nicht nur auf einschlägige Dokumente und Unterlagen, sondern nehmen Ihre Immobilie auch persönlich in Augenschein. Unsere Sachverständigen sind in Besichtigungen von zu bewertenden Objekten versiert. So können Sie sicher sein, dass alle relevanten Faktoren bei der Wertermittlung berücksichtigt und richtig eingeschätzt werden.
Idealtypisch sieht ein Ablauf unserer Immobilienbewertung wie folgt aus:
- Schritt: Kontaktaufnahme
Der erste Schritt geht stets von Ihnen aus. Sie treten in Kontakt zu uns – telefonisch, per E-Mail oder über eine Kontakt-Nachricht auf unserer Seite. Wir nehmen Ihr Anliegen auf.
- Schritt: Besprechung und Vereinbarung eines Besichtigungstermins
Am Beginn steht die Erfassung des Bewertungsfalls. Dabei geht es zum einen um den Bewertungsanlass, zum anderen um das zu bewertende Objekt. Die Begutachtung wird davon maßgeblich bestimmt. Wir können den Bewertungsfall bereits im Rahmen der Kontaktaufnahme besprechen, gerne auch im persönlichen Gespräch. Auf jeden Fall vereinbaren wir einen Ortstermin für Ihre Immobilienbewertung .
- Schritt: Ortstermin mit unserem Sachverständigen
Bei dem Ortstermin schaut sich unser Sachverständiger die Immobilie mittels Außen- und Innenbesichtigung genau an. Es geht darum, den Gebäudezustand zu ermitteln. Auch die Erfassung der Lage spielt eine wichtige Rolle. Wie ist der Gesamteindruck? Wie sieht das Umfeld der Immobilie aus? Welche baulichen Anlagen sind vorhanden? Besteht Instandhaltungsstau? Sind Bauschäden ersichtlich? Solche und andere Fragen lassen sich bei einer Besichtigung wesentlich besser beurteilen als nur anhand von Unterlagen. Diese geben die Informationen zum Teil gar nicht her. Deshalb ist die Besichtigung für eine möglichst objektive Bewertung unverzichtbar.
- Schritt: Erstellung des Gutachtens
Die Erstellung des Gutachtens bildet den nächsten Schritt. Unser Sachverständiger beschafft sich zusätzlich zur Aufnahme vor Ort alle notwendigen Dokumente und Unterlagen, falls Sie nicht schon von Ihnen zur Verfügung gestellt worden sind. Für die Immobilienbewertung sind in der Regel mindestens folgende Unterlagen nötig:
– aktueller Grundbuchauszug;
– Flurkarte;
– Auszug aus dem Baulastenverzeichnis;
– Wohnflächenberechnung;
– Modernisierungsnachweise.
Je nach zu bewertendem Objekt können weitere Unterlagen erforderlich sein: zum Beispiel Teilungspläne bei Eigentumswohnungen, Bescheinigungen zum Denkmalschutz, Erbbaurechtsverträge, Auszüge aus dem Altlastenkataster usw.. Unser Sachverständiger weiß, worauf zu achten ist und kümmert sich bei Bedarf um die Beschaffung. Das gilt zum Beispiel auch für Einsichtnahmen in Bebauungspläne, Kaufpreissammlungen, Mietspiegel usw..
Die Bewertung wird gemäß dem besprochenen Anlass nach einem anerkannten Bewertungsverfahren durchgeführt. Kein relevanter Aspekt bleibt unberücksichtigt. Im Normalfall dauert die Erstellung etwa drei bis vier Wochen. Wenn es eilig ist, können wir aber auch ein Wertgutachten in deutlich kürzerer Zeit für Sie erstellen. Dann erhalten Sie das Resultat schon nach wenigen Tagen.
- Schritt: Erläuterung und Übergabe des Gutachtens
Die Ergebnisse der Immobilienbewertung in Neundorf (Anhalt) werden mit Ihnen auf Wunsch ausführlich besprochen. Unser Sachverständiger erläutert Ihnen die Vorgehensweise und beantwortet alle Ihre Fragen. Die Übergabe des Gutachtens steht am Ende des Prozesses. Sie haben damit eine objektive und unabhängige Wertgrundlage in der Hand, auf die Sie sich stützen können – ob in rechtlichen Auseinandersetzungen, bei Vermögensfeststellungen oder für Kaufpreisverhandlungen.
- Grundbuchauszug
- Auszug Liegenschaftsbuch
- Auszug Liegenschaftskarte
- Bauunterlagen
- Baubeschreibung
- Grundrisse
- Flächenberechnungen
- Auskunft zu Rechten und Belastungen
- Übersicht getätigter Modernisierungen
- Mietverträge
Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen nicht haben, können Sie Ihrem Immobiliengutachter eine Vollmacht erteilen, damit er für Sie für die erforderlichen Unterlagen für Ihre Immobilienbewertung bei den jeweiligen zuständigen Behörden und Ämtern organisiert. Sie haben das Recht die einzelnen Dokumente jedoch auch selbst beschaffen.
- Einen Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten Sie im zuständigen Liegenschaftsamt Ihrer Gemeinde. In Sachsen-Anhalt erhalten Sie Ihn beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
- Einen Grundbuchauszug erhalten Sie Sie im Grundbuchamt, das dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht angehört. Grundbuchamt Neundorf (Anhalt)
- Baugenehmigungen, Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Grundrissskizzen sowie die Wohn- und Nutzflächenberechnung sind der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.
- Wenn Sie keinen Energieausweis haben, könne wir als Baugutachter diesen für Sie erstellen.
Nein wir organisieren auch als Sachverständiger Immobilien für Sie auch die für die Immobilienbewertung benötigten Unterlagen.
In folgenden Städten , Landkreisen und Gemeinden kann eine Immobilienbewertung ausgestellt werden:
- Magdeburg
- Landkreis Börde
- Hohe Börde
- Niedere Börde
- Wolmirstedt
- Haldensleben
- Wanzleben
- Oschersleben
- Landkreis Jerichower Land
- Burg
- Möckern
- Genthin
- Salzlandkreis
- Schönebeck
- Egeln
- Barby
- Aschersleben
- Staßfurt
- Calbe (Saale)
- Stendal
- Landkreis Stendal
- Tangermünde
- Tangerhütte
- Osterburg
- Altmarkkreis Salzwedel
- Salzwedel
- Gardelegen
- Landkreis Harz
- Halberstadt
- Wernigerode
- Quedlinburg
- Blankenburg
Ja Termine sind auch kurzfristig möglich.
Das ist davon abhängig ob alle Unterlagen und Informationen die für die Immobilienbewertung und Verkehrswertermittlung benötigt sind vorhanden sind oder noch beschafft werden müssen.
Informationen über den Ort erhalten Sie auf folgender Webseite: Webseite Wikipedia Eintrag.