Immobilienbewertung für die Steuer

Immobilienbewertung für die Steuer

Immobilienbewertung Magdeburg

Immobilienbewertung für die Steuer

Wer ein eigenes Haus besitzt, denkt normalerweise er würde den Wert des Hauses kennen ohne eine Immobilienbewertung Magdeburg. Doch weder die Finanzämter noch die Versicherungen verwenden die aktuellen Werte eines Gebäudes am Markt. Die Ämter kennen stattdessen die Begriffe Grundbesitzwert und Einheitswert. Der Grundbesitzwert wird als Grundlage zur Bemessung von Schenkungssteuern oder Erbschaftssteuern herangezogen. In früheren Jahren wurde für die Ermittlung der Steuersätze für Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer der Einheitswert genutzt. Doch heute wird dieser fiktive Einheitswert nur noch für die Festlegung der Grundsteuern verwendet.

Immobilienbewertung Magdeburg – Unbebaute Grundstücke und Bodenwert im Grundbesitzwert

Um den Grundbesitzwert für ein unbebautes Grundstück festzulegen bei einer Immobilienbewertung Magdeburg, wird ein Gutachter den Bodenwert ermitteln. Allerdings ist dieser Wert nicht gleich der Grundbesitzwert, sondern lediglich achtzig Prozent davon werden als Grundbesitzwert angenommen. Es mag zwar so wirken, als würden die Finanzämter diese Faktoren nur deshalb für Laien so undurchschaubar gestalten, um sie zu verwirren. Doch tatsächlich hat diese Form der Wertermittlung im Grundbesitzwert ihren Sinn in einer guten Vergleichbarkeit von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Der Grundbesitzwert wird für ein bebautes Grundstück durch die Nettomieteinnahmen ermittelt. Dabei wird ein Durchschnitt der letzten drei Jahre angenommen. Zusätzlich kann der Grundbesitzwert der Immobilie jährlich um ein halbes Prozent gesenkt werden. Doch die Bedingungen hierfür und die komplette Berechnung des Wertes kann am besten ein Fachmann durchführen. Schließlich will man nicht durch einen dummen kleinen Rechenfehler oder einfach durch Unkenntnis wohlmöglich jedes Jahr aufs Neue viel zu viel Steuern für seine Immobilie zahlen. Auch die Berechnung für selbst genutzte Gebäude kann ein Laie sicher nicht durchführen. Denn hierbei wird eine ortsübliche Miete angenommen. Doch diese ist wiederum meist weit gefasst und beinhaltet viele Ausstattungsmerkmale, die das Gebäude auf- oder abwerten können. So ist für die Ermittlung oder Überprüfung vom Grundbesitzwert ein Profi die bessere Wahl für jeden Hausbesitzer.

Einheitswert – ein fiktiver Wert für die Grundsteuer bei der Immobilienbewertung Magdeburg für die Steuer

Die Grundsteuer wird wie bereits erwähnt aus dem Einheitswert ermittelt. Seit einigen Jahren wird der Einheitswert nur noch für diese Steuerform herangezogen und nicht mehr für Schenkungs- oder Erbschaftssteuern. Für den Laien ist der vom Finanzamt festgelegte Einheitswert völlig undurchschaubar, da er erheblich niedriger als der Verkehrswert der Immobilie ist und damit nichts mit dem aktuellen Marktwert zu tun hat. In der Regel wird dem Eigentümer gleich nach dem Bau oder nach einer größeren Modernisierungsmaßnahme ein entsprechender Frageboden zugeschickt. Der Eigentümer muss dann meist noch Baupläne und Aufstellungen von eventuellen Mieteinnahmen an das Finanzamt übergeben. Naturgemäß kann ein Laie bei diesen Einschätzungen recht viel falsch machen, daher sollte man sich unbedingt die Hilfe eines Profis sichern, bevor man diese Unterlagen ausfüllt.

Den Finanzämtern ist eine Bewertungsstelle unterstellt, die den Einheitswert dann aufgrund der gemachten Auskünfte festlegt. Ähnlich wie beim Versicherungswert, der fiktiv in das Jahr 1914 gelegt wird, ist das Festlegungsjahr für den Einheitswert 1964. Dies bedeutet alle Werte werden auf diesen Zeitpunkt bezogen umgerechnet und so wiederum für den Laien recht unübersichtlich und undurchschaubar zu einem Einheitswert zusammengefasst. Allerdings ist damit eine gute Vergleichbarkeit auch von Gebäuden in ganz unterschiedlichen Gegenden gesichert, da alle Finanzämter mit den gleichen Datenlisten und Kriterien arbeiten.

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Wir freuen uns auf Sie!

 

Immobiliengutachter Braunschweig

Marc Schulze

  • Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
  • Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
  • Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
  • Geprüfter Sachverständiger Immobilienbewertung ( GIS Sprengnetter)

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