Verkehrswertermittlung  Magdeburg für Scheidung

Verkehrswertermittlung  Magdeburg für Scheidung ein unverzichtbarer Bestandteil

Dass bei einer Scheidung ein Zugewinnausgleich zwischen den ehemaligen Partnern stattfinden muss, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch im Paragrafen 1.363 geregelt. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Ehe als eine Zugewinngemeinschaft. Umgehen könnten Sie den Zugewinnausgleich, indem Sie vor der Hochzeit einen Ehevertrag abschließen, der von einem Notar besiegelt wird. Doch das ist in Deutschland noch nicht allzu weit verbreitet. Auch im Rentenrecht werden die Unterschiede der während der Ehe erworbenen Ansprüche ausgeglichen, indem Rentenpunkte des bessergestellten Ehepartners an den schlechter gestellten Ehepartner übertragen werden.

 

Immobilien bei einer Scheidung- eine Hürde beim Zugewinnausgleich bei Verkehrswert- ermittlung Magdeburg

Die größten Schwierigkeiten ergeben sich beim Zugewinnausgleich, wenn Immobilienvermögen vorhanden ist. Dieser kann nicht einfach wie das bewegliche Vermögen untereinander aufgeteilt werden. In den meisten Fällen ist es so, dass einer der Partner das einst gemeinsam erworbene Eigenheim weiter bewohnt. Dann gehen die Streitigkeiten nicht erst beim gesetzlich vorgeschriebenen Zugewinnausgleich, sondern bereits im Trennungsjahr los. Derjenige, der auszieht, muss in seinem neuen Domizil Miete zahlen, während der zweite Partner “kostenlos” wohnen kann. Das muss bei der Berechnung des Trennungsunterhalts mit berücksichtigt werden.

Noch komplizierter wird es, wenn Sie beispielsweise eine Immobilie mit in die Ehe gebracht haben, die während der Ehezeit umfassend saniert und aufgewertet worden ist. Würde das Haus bei einer Trennung verkauft werden, wäre der Zugewinnausgleich über eine Teilung des Kauferlöses möglich. Wenn es einer der Partner behält, wird nur die Wertsteigerung während der Ehezeit beim Zugewinnausgleich eingerechnet.

Kein Zugewinnausgleich ohne Verkehrswertermittlung Magdeburg bei einer Scheidung

Die Grundlage der Aufteilung des ehelichen Vermögens beim Zugewinnausgleich ist der Verkehrswert einer Immobilie. Das heißt, das Gericht wird immer den Wert ansetzen, den Sie bei einem sogenannten freihändigen Verkauf erzielen könnten. Davon werden beim Zugewinnausgleich noch die für die Anschaffung oder den Ausbau der Immobilie vorhandenen Verbindlichkeiten abgezogen. Was danach übrig bleibt, wird unter den sich trennenden Partnern aufgeteilt. Stand die Immobilie bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung in Ihrem Eigentum, wird vom Verkehrswert vor der Aufteilung beim Zugewinnausgleich noch der Wert abgezogen, den die Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte.

In der Regel führt diese Vorgehensweise dazu, dass der Partner, der die Immobilie behält, den Anderen auszahlen muss. Das ist im Übrigen nicht nur im Rahmen einer Scheidung, sondern auch im Erbrecht so. Hier ist die Verkehrswertermittlung nicht nur für die Erbschaftssteuer wichtig, sondern muss vor allem dann erfolgen, wenn der Besitz an eine Erbengemeinschaft geht.

Die Verkehrswertermittlung Magdeburg muss professionell erfolgen bei einer Scheidung

Kein Gericht in Deutschland würde für den Zugewinnausgleich lediglich die Angebote akzeptieren, die Sie beispielsweise über die Suche nach Interessenten mit Hilfe eines Maklers bekommen. Es werden immer professionelle Verkehrswertgutachten gefordert, bei denen die Werte zugrunde gelegt werden, die von tatsächlichen Verkäufen bei den Gutachterausschüssen gesammelt werden. Auch der Umfang der Wohngebäudeversicherung reicht als Berechnungsbasis den Gerichten bei der Vermögensteilung nicht aus.

Wenn Sie sich für den Zugewinnausgleich die realistischen Werte eines Fachmanns sichern, schaffen Sie die Basis dafür, dass Sie weder bevorteilt noch benachteiligt werden. Eine Verkehswertermittlung Scheidung durch ein professionelles Gutachten für Ihre Immobilien sorgt bei Ihrer Scheidung für Gerechtigkeit. Damit haben Sie die Chance, sich ganz in Ruhe all den anderen Dingen zu widmen, die im Zusammenhang einer Scheidung geregelt werden müssen.

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Wir freuen uns auf Sie!

 

 

Immobiliengutachter Braunschweig

Marc Schulze

  • Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
  • Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
  • Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
  • Geprüfter Sachverständiger Immobilienbewertung ( GIS Sprengnetter)

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