Wertermittlung Haus

Wertermittlung Haus Magdeburg

Rechte und Belastungen an Grundstücken

Verschiedene Lasten und Rechte können bei einer Wertermittlung Haus Magdeburg auf  dem Grundstücken liegen. Daher sollte man sich unbedingt im Vorfeld informieren, ob bei dem ausgewählten Grundstück vielleicht eine Last eingetragen wurde. Dann muss man sich aber auch damit befassen, was diese Lasten für einen Selbst bedeuten, denn die Bewertung von Rechten an Grundstücken ist für den Laien nicht ganz einfach zu durchschauen. Für die Bewertung von Belastungen an Grundstücken sollte man daher einen Profi zur Hilfe holen, um nicht nach dem Grundstückserwerb eine böse Überraschung zu erleben.

 

Wertermittlung Haus Magdeburg – Verschiedene Lasten können auf dem Grundstück liegen

Je nach Lage des Grundstücks können naturschutzrechtliche Beschränkungen oder ein Bodenschutzlastenvermerk im Grundbuch eingetragen sein. Besser bekannt sind bei den Lasten und Rechten auf Grundstücke aber die Grundpfandrechte und ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Die Bewertung von Belastungen an Grundstücken muss man sich jeweils von einem Fachmann auflisten lassen, auch um beispielsweise zu sehen, ob einem das Grundstück nach dem Kauf überhaupt gehört, beziehungsweise ob ein Kauf überhaupt möglich ist. Es können zudem Belastungen und Beschränkungen sowie Baulasten auf dem Grundstück liegen. Damit muss bei der Wertermittlung Haus  die Bewertung von Rechten an Grundstücken von einem zuverlässigen Profi vornehmen lassen , denn während ein Grundpfandrecht meist nur dazu dient einen Kredit abzusichern und somit relativ leicht durchschaubar ist, kann die Bewertung von Rechten an Grundstücken, die eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit darstellen schon schwieriger für einen Laien einzuschätzen sein.

Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann einem Fremden beispielsweise das Recht einräumen, das Grundstück zum Zwecke der Wassergewinnung zu betreten. Die Bewertung von Belastungen an Grundstücken, die eine derartige Last im Grundbuch aufweisen, ist von vielen Aspekten abhängig und kann nicht auf alle Fakten hin von einem Laien vorgenommen werden. Ein weiteres Beispiel ist der Nießbrauch, der im einfachsten Fall vielleicht darin besteht, dass ein anderer die Äpfel des Gartens ernten und verkaufen darf. Doch es gibt auch weit unangenehmere Formen von Nießbrauch, die im Grundbuch vermerkt sein können, wie regelmäßige Zahlungen oder wohlmöglich, um bei dem Apfelbeispiel zu bleiben, die Lieferung einer bestimmten Menge von Äpfeln, die notfalls also zugekauft werden müssen. Daher ist die Bewertung von Rechten an Grundstücken vor einem Kauf unbedingt zu empfehlen.

Vorkaufsrechte und Lasten richtig einschätzen bei Wertermittlung Haus

Die Bewertung von Belastungen an Grundstücken kann auch offenbaren, dass vielleicht die Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht auf das betreffende Grundstück hat. Dann muss zunächst die Gemeinde einem Verkauf zustimmen und das bereits bestellte Haus muss unter Umständen wieder abbestellt werden. Bei der Bewertung von Belastungen an Grundstücken oder der Bewertung von Rechten an Grundstücken ist also ein umfassendes Wissen in diesem Bereich erforderlich, dass man als Laie naturgemäß nicht besitzen kann. Um erhebliche finanzielle und nervliche Verluste zu vermeiden, ist es daher dringend anzuraten, vor jedem Kauf eines Grundstücks einen Fachmann für die Bewertung von Rechten an Grundstücken hinzuzuziehen. Schließlich will man nicht einmal die einfachste Version einer Belastung oder eines Rechts an dem eigenen Grundstück hinnehmen. Sogar der Fremde, der einmal im Jahr kommt und einen Eimer Äpfel pflückt, stört doch den eigenen Hausfrieden auf lange Sicht ganz erheblich und schränkt einen als wahren Grundstücksbesitzer bereits stark ein.

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Marc Schulze

  • Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
  • Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
  • Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
  • Geprüfter Sachverständiger Immobilienbewertung ( GIS Sprengnetter)

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