Wie läuft eine Nutzungsänderung ab?

Eine Nutzungsänderung wird in der Regel wie folgt durchgeführt: Zunächst wird geprüft, ob eine solche Änderung überhaupt möglich ist und ob sie den örtlichen Bauvorschriften und der Baunutzungsverordnung entspricht. Sollte dies der Fall sein, ist bei der zuständigen Behörde ein Antrag einzureichen, der sämtliche Unterlagen zu bisheriger und geplanter Nutzung sowie Art und Umfang der Veränderungen beinhaltet. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft, gegebenenfalls werden weitere Informationen oder Unterlagen angefordert. Nachdem der Antrag geprüft wurde, wird entschieden, ob die Nutzungsänderung genehmigungsfähig ist oder ob weitere Anforderungen erfüllt werden müssen. Sollte eine öffentliche Bekanntmachung erforderlich sein, um eventuellen Einsprüchen von Anwohnern oder anderen Betroffenen zu ermöglichen, wird dies durchgeführt. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird die Nutzungsänderung genehmigt. Hierbei werden in der Regel Auflagen und Bedingungen festgelegt, die von den Antragstellern zu erfüllen sind. Sobald die Genehmigung für die Nutzungsänderung vorliegt, kann mit der Umsetzung begonnen werden. Hierbei gilt es, sämtliche Auflagen und Bedingungen zu erfüllen, die in der Genehmigung festgelegt wurden.

Die zuständige Behörde nimmt im Anschluss die Nutzungsänderung ab, nachdem sie umgesetzt wurde. Sofern alle Anforderungen erfüllt wurden, erhält die Nutzungsänderung ihre endgültige Genehmigung.

Zu beachten ist, dass das Vorgehen bei einer Nutzungsänderung je nach Bundesland und Kommune variiert. Aus diesem Grund sollten sich Antragsteller im Vorfeld bei der zuständigen Behörde genau über die konkreten Anforderungen und den genauen Ablauf informieren.

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