Um Immobilien und Grundstücke zu bewerten, muss der Verkehrswert anhand eines Wertgutachten ermittelt werden. Um den Verkehrswert zu ermitteln, kommen drei unterschiedliche Verfahren für einen Immobiliensachverständigen zum Einsatz. Die Grundlage für die Verkehrswertermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks ist in erster Linie der materielle Wert, der durch die drei unterschiedlichen Wertermittlungsverfahren festgelegt werden kann. Zu den drei Verfahren zählen das so genannte Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie das Vergleichswertverfahren. Entsprechend der Immobilienart oder des Anwendungsgebietes kommt für die Wertermittlung entweder eines der Verfahren oder auch mehrere Verfahren gleichzeitig zur Anwendung.
Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergeichswertverfahren
Dabei zählt das Sachwertverfahren zu den am meisten eingesetzten, doch auch komplexesten Wertermittlungsverfahren und kommt wird hauptsächlich im Falle von selbstgenutzten Häusern oder Eigentumswohnungen eingesetzt. Bei der Ermittlung des Sachwertes einer Immobilie wird der Wert des Objektes immer separat vom Grundstückswert ausgemacht. Der Verkehrswert der Immobilie wird dabei von den Baukosten, die tatsächlich angefallen sind, abgeleitet. In ein Verkehrswertgutachten fliessen auch alle wertmindernden Umstände, wie u.a. Sanierungsbedarf oder eventuelle Schäden. Der Wert eines Grundstücks wird mittels der sogenannten Bodenrichtwert-Tabelle ermittelt. Zusammen mit dem Gebäudewert ergibt dieser den gesamten Immobilien-Sachwert. Das Ertragswertverfahren kommt ausschließlich bei gewerblich genutzten oder vermieteten Immobilien zur Anwendung. Der Ertragswert stellt bei diesen Objekten die Grundlage dar, um den Beleihungswert ermitteln zu können. Der Ertragswert eines Objektes wird aus der Multiplikation des Reinertrages in Kombination mit der Restnutzungsdauer der Immobilie ermittelt. Beim Vergleichswertverfahren handelt es sich um ein sehr realitätsgetreues Verfahren, das bevorzugt bei der Wertermittlung von Grundstücken angewandt wird. Als Basis werden vergleichbare Grundstücke, die sich in Zustand und Lage ähneln, herangezogen. Die Voraussetzung hierbei ist die ausreichende Anzahl an vergleichbaren Objekten. Das Vergleichswertverfahren ist bei Maklern sehr beliebt, um den Verkaufspreis zu ermitteln, denn das Vergleichswertverfahren stellt den Preis, der am Markt erzielt werden kann, recht genau dar. Der Immobiliengutachter kann korrekte und rechtsmäßige Verkehrswertgutachten mittels dieser drei genannten Verfahren erstellen und somit den bestmöglichen Profit oder Vorteil zu erzielen.
- Grundbuchauszug
- Auszug Liegenschaftsbuch
- Auszug Liegenschaftskarte
- Bauunterlagen
- Baubeschreibung
- Grundrisse
- Flächenberechnungen
- Auskunft zu Rechten und Belastungen
- Übersicht getätigter Modernisierungen
- Mietverträge
Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen nicht haben, können Sie Ihrem Immobiliengutachter eine Vollmacht erteilen, damit er für Sie für die erforderlichen Unterlagen für Ihre Immobilienbewertung bei den jeweiligen zuständigen Behörden und Ämtern organisiert. Sie haben das Recht die einzelnen Dokumente jedoch auch selbst beschaffen.
- Einen Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten Sie im zuständigen Liegenschaftsamt Ihrer Gemeinde. In Sachsen-Anhalt erhalten Sie Ihn beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
- Einen Grundbuchauszug erhalten Sie Sie im Grundbuchamt, das dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht angehört. Grundbuchamt Magdeburg
- Baugenehmigungen, Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Grundrissskizzen sowie die Wohn- und Nutzflächenberechnung sind der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.
- Wenn Sie keinen Energieausweis haben, könne wir als Baugutachter diesen für Sie erstellen.
Nein wir organisieren auch als Sachverständiger Immobilien für Sie auch die für die Immobilienbewertung benötigten Unterlagen.
In folgenden Städten , Landkreisen und Gemeinden kann eine Immobilienbewertung ausgestellt werden:
- Magdeburg
- Landkreis Börde
- Hohe Börde
- Niedere Börde
- Wolmirstedt
- Haldensleben
- Wanzleben
- Oschersleben
- Landkreis Jerichower Land
- Burg
- Möckern
- Genthin
- Salzlandkreis
- Schönebeck
- Egeln
- Barby
- Aschersleben
- Staßfurt
- Calbe (Saale)
- Stendal
- Landkreis Stendal
- Tangermünde
- Tangerhütte
- Osterburg
- Altmarkkreis Salzwedel
- Salzwedel
- Gardelegen
- Landkreis Harz
- Halberstadt
- Wernigerode
- Quedlinburg
- Blankenburg
Ja Termine sind auch kurzfristig möglich.
Das ist davon abhängig ob alle Unterlagen und Informationen die für die Immobilienbewertung und Verkehrswertermittlung benötigt sind vorhanden sind oder noch beschafft werden müssen.