Wer trägt die Kosten für eine Immobilienbewertung?

Die Übernahme der Kosten für eine Immobilienbewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Zweck der Bewertung und den individuellen Absprachen zwischen den Parteien. Im Fall eines Verkaufs übernimmt üblicherweise der Verkäufer die Kosten für die Bewertung, insbesondere wenn er ein Verkehrswertgutachten benötigt, um den realistischen Verkaufspreis der Immobilie zu ermitteln. Allerdings kann auch der Käufer die Kosten für die Bewertung tragen, um den Kaufpreis besser einschätzen zu können.

Banken und Kreditinstitute können ebenfalls Immobilienbewertungen in Auftrag geben, um den Wert der Immobilie als Grundlage für die Kreditvergabe oder die Festsetzung von Zinssätzen zu bestimmen. Die Kosten hierfür werden in der Regel vom Kreditinstitut getragen.

Auch Gerichte oder Versicherungen können Immobilienbewertungen anfordern, um beispielsweise den Wert einer Immobilie im Rahmen von Erbschaftsstreitigkeiten oder Versicherungsansprüchen festzulegen. In solchen Fällen werden die Kosten für die Bewertung in der Regel von der betroffenen Partei übernommen. Je nach Art und Umfang der Immobilienbewertung sowie dem Honorar des beauftragten Sachverständigen können die Kosten erheblich variieren. Normalerweise werden die Kosten anhand der vom Sachverständigen aufgewendeten Zeit und des Aufwands für die Erstellung des Gutachtens berechnet. Es ist ratsam, im Voraus ein Angebot einzuholen und vertraglich festzulegen, um unvorhergesehene Kosten zu vermeiden.

Letztendlich hängt die Frage, wer die Kosten für die Immobilienbewertung trägt, von den individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien und dem Zweck der Bewertung ab.

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