Wie werden Immobilien mit Erbbaurecht bewertet?

Bei Immobilien mit Erbbaurecht erfolgt eine abweichende Bewertung im Vergleich zu Immobilien ohne dieses Recht. Erbbaurecht beschreibt ein auf dem Grundstück basierendes Recht, bei dem der Eigentümer dem Erbbauberechtigten das Recht einräumt, ein Bauwerk auf dem Grundstück zu errichten oder das Grundstück anders zu nutzen. Der Erbbauberechtigte erwirbt dabei lediglich das Nutzungsrecht, während das Eigentum am Grundstück beim Grundstückseigentümer verbleibt. Bei der Bewertung von Immobilien mit Erbbaurecht spielen folglich zwei Faktoren eine wichtige Rolle: Der Wert der auf dem Grundstück errichteten Anlage sowie der Wert des Erbbaurechts selbst. Der Wert des Erbbaurechts wird typischerweise mittels Ertragswertverfahren bestimmt. Dabei wird der Ertrag, den der Erbbauberechtigte aus der Grundstücksnutzung generieren kann, mit einem spezifischen Faktor multipliziert. Dieser orientiert sich an vergleichbaren Grundstücken und berücksichtigt Aspekte wie Laufzeit des Erbbaurechts, Inflation und Restwertprognose. Normalerweise wird der Wert des Erbbaurechts separat von dem des Gebäudes oder der Anlage ermittelt und anschließend addiert, um den Gesamtwert der Immobilie mit Erbbaurecht zu bestimmen.

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