Hebesatz
In der deutschen Steuerrechtssprache bezeichnet der Hebesatz den Prozentsatz, den eine Gemeinde oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft auf die Bemessungsgrundlage einer Steuer aufschlägt. Es gibt verschiedene Steuerarten, für die der Hebesatz gelten kann, wie z.B. die Gewerbesteuer, Grundsteuer oder auch die Hundesteuer.
Der Hebesatz beeinflusst die Höhe der Steuer, die ein Steuerpflichtiger an die Gemeinde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts zahlen muss. Eine höhere Steuerlast ergibt sich, wenn der Hebesatz höher ist.
Jede Gemeinde oder öffentlich-rechtliche Körperschaft legt den Hebesatz individuell fest und ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Aus diesem Grund kann der Hebesatz in jeder Gemeinde unterschiedlich sein und von Jahr zu Jahr variieren.
Es ist das Interesse der Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, den Hebesatz so festzulegen, dass ihre Einnahmen aus Steuern ausreichend sind, um ihre Aufgaben zu erfüllen, aber auch nicht so hoch sind, dass die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen und die Kaufkraft der Einwohner belastet werden.
Die Festlegung des Hebesatzes erfordert daher eine Abwägung zwischen den Interessen der Gemeinde und den Interessen der Bürger und Unternehmen. Die Höhe des Hebesatzes kann daher auch ein Indikator dafür sein, wie wirtschaftsfreundlich eine Gemeinde ist.
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