Maklervertrag

Ein Maklervertrag stellt ein vertragliches Abkommen zwischen einem Immobilienmakler und einem Kunden dar, welcher die Dienstleistungen des Maklers beansprucht. Der Vertrag dient dazu, die Beziehung zwischen dem Makler und dem Kunden zu regeln und die Bedingungen sowie Gebühren für die Vermittlung einer Immobilie festzulegen.

Normalerweise wird ein Maklervertrag zwischen dem Makler und dem Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie vereinbart, welcher den Makler damit beauftragt, einen geeigneten Käufer oder Mieter zu finden. Jedoch kann der Maklervertrag auch zwischen dem Makler und dem Käufer oder Mieter geschlossen werden, der den Makler damit beauftragt, eine geeignete Immobilie zu finden.

Obwohl der Maklervertrag mündlich abgeschlossen werden kann, ist es aus Beweisgründen empfehlenswert, ihn schriftlich abzufassen. Dieser beinhaltet üblicherweise Informationen über die zu vermittelnde oder gesuchte Immobilie, die Vertragslaufzeit, die Höhe der Maklerprovision sowie die Pflichten und Verpflichtungen von Makler und Kunde.

Die Maklerprovision, welche der Kunde an den Makler zahlen muss, variiert je nach Land und Region und wird oft als Prozentsatz des Kaufpreises oder der Miete berechnet. Der Makler ist dazu verpflichtet, den Kunden im Vorfeld über die Höhe der Maklerprovision zu informieren.

Es ist von großer Bedeutung, dass der Maklervertrag sorgfältig geprüft wird, um sicherzustellen, dass die Bedingungen fair und angemessen sind und dass keine unerwarteten Überraschungen auftreten. Es ist ratsam, im Vertrag klare Bestimmungen zur Kündigung und Beendigung festzulegen, um mögliche Unklarheiten zu vermeiden.

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