Teilungserklärung
Um ein Gebäude oder Grundstück in einzelne, eigenständige Einheiten aufzuteilen, wird eine Teilungserklärung benötigt. Dabei handelt es sich um ein offizielles Dokument, das üblicherweise vom Eigentümer oder Bauträger erstellt wird. Dieses Dokument ist notwendig, um Eigentumswohnungen oder Teileigentum an einem Grundstück zu schaffen.
In der Teilungserklärung sind detaillierte Informationen zu den einzelnen Einheiten und ihrer Ausstattung sowie zu den gemeinschaftlich genutzten Flächen und Anlagen enthalten. Auch die Eigentumsanteile an diesen Flächen werden hier festgelegt.
Die Teilungserklärung regelt ebenfalls die Aufteilung der Kosten für die gemeinschaftlichen Flächen und Anlagen, die Organisation der Verwaltung sowie die Regeln für die Nutzung dieser Flächen und Anlagen.
Die Teilungserklärung bildet die rechtliche Basis für die Bildung von Wohneigentum, definiert die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer sowie der Eigentümergemeinschaft und dient als Nachweis des Eigentums im Grundbuch.
Änderungen an der Teilungserklärung können vorgenommen werden, sofern alle Eigentümer zustimmen. Diese Änderungen müssen notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Es kann notwendig sein, die Teilungserklärung anzupassen, um auf veränderte Umstände wie eine geänderte Nutzung, eine Modernisierung oder eine Sanierung zu reagieren. Die Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes oder Grundstücks in eigenständige Einheiten regelt und die Rechte und Pflichten der Eigentümer und der Eigentümergemeinschaft festlegt. Bei Zustimmung aller Eigentümer kann sie im Laufe der Zeit geändert werden.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Zögern Sie nicht länger und fordern Sie jetzt eine Beratung an! Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns direkt an. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!
Ihr Team für Immobilienbewertung Schulze freut sich auf Sie!