Wohnungsbauprämie
Die Möglichkeit der Wohnungsbauprämie steht Bausparern zur Verfügung, die in eine selbstgenutzte oder vermietete Immobilie investieren möchten. Hierbei dient die Prämie als Unterstützung zur Bildung von Eigenkapital und erleichtert somit den Erwerb von Wohneigentum. Der Staat zahlt die Wohnungsbauprämie in der Regel in Höhe von 8,8 % der Einzahlungen in einen Bausparvertrag, wobei der maximale Betrag bei 45 Euro pro Jahr liegt. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, ist ein maximales Jahreseinkommen von 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare Voraussetzung.
Die Nutzung der Wohnungsbauprämie ist für verschiedene Zwecke möglich, beispielsweise für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie. Jedoch gibt es eine Sperrfrist von sieben Jahren, bevor das angesparte Kapital aus dem Bausparvertrag abgerufen werden kann. Des Weiteren müssen die geförderten Mittel innerhalb von zwei Jahren nach Auszahlung der Wohnungsbauprämie für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Um die Wohnungsbauprämie beantragen zu können, muss der Bausparer einen entsprechenden Antrag bei seiner Bausparkasse einreichen und nachweisen, dass er die Voraussetzungen erfüllt. Die Auszahlung der Prämie erfolgt in der Regel jährlich und kann bis zu sieben Jahre in Anspruch genommen werden.
Die Wohnungsbauprämie stellt eine attraktive Möglichkeit dar, um das Eigenkapital beim Kauf einer Immobilie zu erhöhen und somit die Finanzierung zu erleichtern. Allerdings ist die Inanspruchnahme der Prämie an bestimmte Bedingungen gebunden.
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