Immobilienwert

Immobilienbewertung im Landkreis Harz

Sie benötigen eine professionelle Immobilienbewertung im Landkreis Harz (Sachsen-Anhalt)? Mit 214.000 Einwohnern ist Harz ein attraktiver Immobilienstandort. Mit der Kreisstadt Halberstadt als Verwaltungssitz und rund 214.000 Einwohnern bietet der Landkreis Harz einen attraktiven Immobilienmarkt. Unsere zertifizierten Immobiliensachverständigen erstellen für Sie ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Unser Service steht Ihnen in 5 Orten im Landkreis Harz zur Verfügung.

Wann brauchen Sie einen Immobiliengutachter im Landkreis Harz?

Ein Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten wird im Landkreis Harz häufig benötigt bei:

Erbschaft und Erbauseinandersetzung – zur fairen Aufteilung des Nachlasses
Scheidung und Zugewinnausgleich – zur Ermittlung des Immobilienwerts
Kauf oder Verkauf – zur Absicherung des Kaufpreises
Finanzamt und Steuererklärung – bei Schenkung oder Erbschaftssteuer
Beleihung und Finanzierung – für Banken und Kreditinstitute

Unsere Gutachtenarten im Landkreis Harz

Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)

Das Verkehrswertgutachten ist ein umfassendes Gutachten nach § 194 BauGB, das von Gerichten, Finanzämtern und Behörden vollständig anerkannt wird. Bei der Erstellung werden alle wertrelevanten Faktoren systematisch erfasst: Lage, Zustand, Ausstattung, bauliche Gegebenheiten und die aktuelle Marktsituation im Landkreis Harz.

Als Gutachter für Immobilien im Landkreis Harz wenden wir je nach Immobilienart die normierten Wertermittlungsverfahren der ImmoWertV an. Das Ergebnis ist ein gerichtsfestes Dokument mit nachvollziehbarer Wertermittlung des Verkehrswerts.

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten ist eine kompakte Wertermittlung für private Zwecke im Landkreis Harz. Es eignet sich für Kaufentscheidungen, Verkaufsvorbereitungen oder zur Orientierung über den Immobilienwert. Das Kurzgutachten ist kostengünstiger als ein Vollgutachten, jedoch nicht gerichtsfest.

Zertifizierte Immobiliensachverständige im Landkreis Harz

Unsere Sachverständigen im Landkreis Harz sind zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch akkreditierte Zertifizierungsstellen. Diese internationale Norm garantiert Fachkenntnisse, Erfahrung und Unabhängigkeit bei der Immobilienbewertung.

Als Immobiliengutachter im Landkreis Harz verfügen wir über fundierte regionale Marktkenntnis und bewerten Immobilien objektiv und unabhängig. Unsere Gutachten entsprechen den Vorgaben der ImmoWertV.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung im Landkreis Harz

Was kostet ein Immobiliengutachten im Landkreis Harz?
Die Kosten für ein Immobiliengutachten im Landkreis Harz hängen von der Art des Gutachtens und der Objektkomplexität ab. Ein Verkehrswertgutachten ist teurer als ein Kurzgutachten. Bei uns erhalten Sie vor Auftragserteilung eine transparente Preisauskunft. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Wie wird der Verkehrswert im Landkreis Harz ermittelt?
Der Verkehrswert wird nach den normierten Verfahren der ImmoWertV ermittelt: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Je nach Immobilienart werden ein oder mehrere Verfahren angewendet.

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Ja, unsere Verkehrswertgutachten werden vom Finanzamt anerkannt. Sie entsprechen den Vorgaben des § 194 BauGB und der ImmoWertV. Bei Erbschaft oder Schenkung kann ein Gutachten helfen, einen niedrigeren Wert als den pauschalen Bodenrichtwert nachzuweisen.

Ihre Vorteile im Landkreis Harz

Zertifizierte Immobiliensachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024
Regionale Marktkenntnis für Landkreis Harz
Objektbesichtigung vor Ort in allen 5 Orten
Gutachten nach ImmoWertV – anerkannt bei Finanzämtern und Gerichten
Transparente Preisgestaltung

Kontaktieren Sie uns für Ihre Immobilienbewertung im Landkreis Harz!

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