Wie funktioniert unsere Immobilienbewertung?
Der Ablauf unserer Immobilienbewertung sieht wie folgt aus:
1. Schritt: Kontaktaufnahme
Sie müssen mit uns Kontakt aufnehmen, dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: telefonisch, per E-Mail oder über die Benutzung unseres Kontaktformulars auf der Webseite. Wir nehmen uns Ihres Anliegens an.
2. Schritt: Besprechung und Vereinbarung eines Besichtigungstermins
Am Beginn steht die Besprechung Ihres Anliegens. Dabei geht es zum einen um den Grund der Bewertung der Immobilie und zum anderen, was für eine Immobilie bewertet werden soll. Dies bestimmt maßgeblich den Umfang der Bewertung. Wir können den Grund der Bewertung bereits im Rahmen der Kontaktaufnahme besprechen, gerne auch im einem Beratungsgespräch. Dann erfolgt die Vereinbarung eines Ortstermins für die Besichtigung Ihrer Immobilie.
3. Schritt: Ortstermin mit unserem Gutachter
Bei dem Termin zur Besichtigung der Immobilie guckt sich unser Bausachverständiger die Immobilie mittels Innen- und Außenbesichtigung genau an. Es geht darum, den Zustand des Gebäudes zu erkennen. Auch die Erfassung der Lage spielt eine wichtige Rolle. Wie ist der Gesamteindruck? In welchem Umfeld befindet sich die Immobilie? Was wurde modernisiert? Welche besonderen Bauteile sind vorhanden? Besteht bei der Immobilie ein Instandhaltungsstau? Sind Bauschäden ersichtlich? Diese und andere wertrelevante Fragen lassen sich bei einer direkten Besichtigung wesentlich besser beurteilen als nur aufgrund von digitalen Unterlagen. Aus diesen sind oft die Informationen nicht ersichtlich. Deshalb ist ein Ortstermin für eine korrekte Bewertung unentbehrlich.
4. Schritt: Erstellung des Wertgutachten
Die Erstellung des Gutachtens bildet den nächsten Schritt. Unser Sachverständiger beschafft sich, zusätzlich zur Aufnahme vor Ort, alle notwendigen Dokumente und Unterlagen, falls Sie nicht schon von Ihnen zur Verfügung gestellt worden sind. Für die Immobilienbewertung sind in der Regel mindestens folgende Unterlagen nötig:
- aktueller Grundbuchauszug
- Auszug aus der Katasterkarte
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Flächenberechnung
- Bauunterlagen
Je nach Immobilienart kann die Beschaffung weiterer Unterlagen erforderlich sein zum Beispiel: Teilungserklärungen bei Eigentumswohnungen, Auskünfte zum Denkmalschutz, Erbbaurechtsverträge, Auszüge aus dem Altlastenkataster. Unser Gutachter weiß, worauf er zu achten hat und organisiert bei Bedarf die Unterlagen für Sie. Das gilt zum Beispiel auch für die Einsichtnahme in Bebauungspläne, Kaufpreissammlungen, Mietspiegel und Immobilienmarktberichte.
Die Erstellung der Bewertung wird gemäß den gesetzlich anerkannten Bewertungsverfahren für Sie durchgeführt. Kein wichtiger Aspekt wird ausgelassen.
5. Schritt: Übergabe des Gutachtens
Das Ergebnis der Bewertung Ihrer Immobilie wird Ihnen auf Wunsch erläutert. Unser Immobiliensachverständiger erklärt Ihnen die Vorgehensweise und beantwortet die von Ihnen gestellten Fragen. Die Übergabe des Gutachtens steht am Ende unserer Dienstleistung. Sie haben damit eine objektive und neutrale Grundlage in der Hand, auf die Sie sich stützen können – ob bei einer Vermögensfeststellung, einer rechtlichen Auseinandersetzung, oder für die Verhandlung eines Kaufpreises.