Kaltmiete
Die Mietzahlung, die ein Mieter in Deutschland an seinen Vermieter für die Bereitstellung einer Wohnung oder eines Hauses leistet, ohne dass darin die Kosten für Heizung, Warmwasser, Strom und andere Nebenkosten enthalten sind, wird als Kaltmiete bezeichnet. Die Kaltmiete stellt somit die Basisgebühr dar, die der Vermieter für die Nutzung des Wohnraums verlangt.
Die Höhe der Kaltmiete wird in der Regel durch Angebot und Nachfrage am Wohnungsmarkt bestimmt und variiert je nach Standort, Größe und Zustand der Immobilie. Die Kaltmiete wird normalerweise monatlich im Voraus gezahlt und kann jährlich erhöht werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Unabhängig davon, ob der Mieter die Wohnung tatsächlich nutzt oder nicht, ist er verpflichtet, die Kaltmiete zu zahlen. Diese dient als Basis für die Berechnung der Nebenkosten, die in der Regel zusätzlich zur Kaltmiete anfallen. Der Vermieter schätzt die Höhe der Nebenkosten und verlangt vom Mieter eine monatliche Vorauszahlung. Am Ende des Abrechnungszeitraums erfolgt eine genaue Abrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Kosten mit den Vorauszahlungen verrechnet werden.
Bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sollte ein Mieter nicht nur auf die Höhe der Kaltmiete achten, sondern auch auf die Höhe der Nebenkosten. Ein niedriger Kaltmietpreis kann durch hohe Nebenkosten ausgeglichen werden, was zu einer höheren Gesamtmiete führen kann.
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