Steuern

Steuern Glossar
1. Definition
2. Grundzüge des Steuerrechts
2.1. Steuerpflicht
2.2. Steuerarten
3. Wichtige Steuerarten
3.1. Einkommensteuer
3.2. Körperschaftsteuer
3.3. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
3.4. Gewerbesteuer
3.5. Grundsteuer
3.6. Erbschaft- und Schenkungsteuer
4. Steuererklärung und Besteuerungsverfahren
4.1. Steuererklärung
4.2. Veranlagung
4.3. Vorauszahlungen
5. Steuerplanung und Steueroptimierung
5.1. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
5.2. Steuerliche Anreize und Förderungen
6. Steuerhinterziehung und Steuerstrafrecht
6.1. Steuerhinterziehung
6.2. Steuerstrafrecht
7. Internationale Besteuerung
7.1. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
7.2. Internationale Steuerplanung
8. Steuerberatung und Unterstützung
8.1. Steuerberater
8.2. Steuer-Software
Fazit

Steuern Glossar

1. Definition

Steuern sind Pflichtabgaben, die vom Staat oder anderen öffentlichen Körperschaften (wie z.B. Gemeinden) erhoben werden, um öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Sie sind eine zentrale Einnahmequelle des Staates und dienen der Finanzierung öffentlicher Leistungen wie Infrastruktur, Bildung, Gesundheitssystem, Sicherheit und sozialer Sicherung.

2. Grundzüge des Steuerrechts

2.1. Steuerpflicht

Die Steuerpflicht bezeichnet die Verpflichtung, zur Zahlung einer Steuer aufgrund gesetzlicher Regelungen.

  • Natürliche Personen: Menschen, die in einem Land leben oder arbeiten.
  • Juristische Personen: Unternehmen und Körperschaften, die wirtschaftliche Tätigkeiten durchführen.

2.2. Steuerarten

Es gibt verschiedene Arten von Steuern, die je nach Bemessungsgrundlage und Zweck unterschieden werden können.

3. Wichtige Steuerarten

3.1. Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen.

  • Einkunftsarten: Einnahmen aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb, sowie sonstige Einkünfte.
  • Progressionskurve: In Deutschland progressiv gestaltet, d.h. höhere Einkommen werden prozentual stärker besteuert.
  • Bemessungsgrundlage: Zu versteuerndes Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

3.2. Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen juristischer Personen, insbesondere von Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG.

  • Steuersatz: In Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz derzeit 15% auf das zu versteuernde Einkommen.
  • Bemessungsgrundlage: Zu versteuerndes Einkommen der juristischen Person nach Abzug betrieblicher Aufwendungen.

3.3. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen.

  • Regelsatz: In Deutschland liegt der Regelsatz bei 19%.
  • Ermäßigter Satz: 7% für bestimmte Güter und Dienstleistungen (z.B. Lebensmittel, Bücher).
  • Vorsteuer: Unternehmen können die beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen.

3.4. Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs.

  • Hebesatz: Wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt, variiert regional stark.
  • Bemessungsgrundlage: Gewerbeertrag, nachdem ein allgemeiner Freibetrag und ggf. weitere Abzüge vorgenommen wurden.

3.5. Grundsteuer

Die Grundsteuer wird auf das Eigentum bzw. den Besitz von Grundstücken und Gebäude erhoben.

  • Grundlage: Der Einheitswert des Grundstücks, vervielfältigt mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde.
  • Arten:
  • Grundsteuer A: Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
  • Grundsteuer B: Für sonstige Grundstücke (z.B. bebaute und unbebaute Grundstücke).

3.6. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Diese Steuer wird bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen wie Erbschaften und Schenkungen erhoben.

  • Steuersätze: Abhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Vermögens, variieren zwischen 7% und 50%.
  • Freibeträge: Unterschiedliche Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad (z.B. 500.000 Euro für Ehegatten).

4. Steuererklärung und Besteuerungsverfahren

4.1. Steuererklärung

Die Steuererklärung ist ein Dokument, mit dem steuerpflichtige Personen und Unternehmen dem Finanzamt ihre Einkünfte und Ausgaben melden.

  • Pflicht zur Abgabe: In der Regel jährliche Abgabe, mit Fristen für die Einreichung festgelegt durch das Finanzamt.
  • Formulare und elektronische Abgabe: Nutzung von Formularen oder elektronischen Systemen wie ELSTER zur Abgabe.

4.2. Veranlagung

Die Veranlagung bezeichnet den Prozess, durch den das Finanzamt die Steuerlast auf Basis der eingereichten Steuererklärung ermittelt.

  • Steuerbescheid: Dokument, das den Steuerpflichtigen über die festgesetzte Steuerlast informiert.
  • Einspruchsmöglichkeit: Möglichkeit, gegen den Steuerbescheid innerhalb einer Frist Einspruch einzulegen.

4.3. Vorauszahlungen

Einige Steuern, wie die Einkommensteuer oder die Gewerbesteuer, erfordern Vorauszahlungen.

  • Vorauszahlungsbescheid: Das Finanzamt legt die Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlungen fest.
  • Anpassung: Vorauszahlungen können während des Jahres angepasst werden, falls sich die Einkommenssituation ändert.

5. Steuerplanung und Steueroptimierung

5.1. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene legale Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast zu optimieren.

  • Nutzung von Freibeträgen und Pauschalen: Ausschöpfen aller gesetzlich zulässigen Freibeträge und Pauschalen.
  • Verlustverrechnung: Verrechnung von Verlusten aus vergangenen oder zukünftigen Jahren mit den Einkünften.
  • Betriebliche Ausgaben: Maximierung der Betriebsausgaben zur Reduzierung des zu versteuernden Einkommens.

5.2. Steuerliche Anreize und Förderungen

Der Staat bietet steuerliche Anreize und Förderungen zur Unterstützung bestimmter wirtschaftlicher und sozialer Ziele.

  • Baukindergeld: Förderung beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum für Familien.
  • Handwerkerbonus: Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in privaten Haushalten.
  • Förderungen für erneuerbare Energien: Steuerliche Vergünstigungen bei Investitionen in erneuerbare Energien (z.B. Solaranlagen).

6. Steuerhinterziehung und Steuerstrafrecht

6.1. Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung ist das bewusste Unterschlagen oder Herunterspielen von Einkünften oder das Erschwindeln von Ausgaben, um die Steuerlast zu senken.

  • Strafbarkeit: Steuerhinterziehung ist eine Straftat und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
  • Selbstanzeige: Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige straffrei zu bleiben, falls vor einer Entdeckung durch die Finanzbehörden erfolgt.

6.2. Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht befasst sich mit der Ahndung von Steuerdelikten.

  • Ermittlungsverfahren: Steuerstrafverfahren werden in der Regel durch Steuerfahndungen eingeleitet.
  • Gerichtsverfahren: Bei schwerwiegenden Fällen folgen gerichtliche Verfahren mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.

7. Internationale Besteuerung

7.1. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

DBAs sind bilaterale oder multilaterale Abkommen zwischen Staaten, um eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte zu vermeiden.

  • Ziel: Vermeidung von Steuerkonflikten und Förderung von grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Aktivitäten.
  • Prinzipien: Einkommen wird entweder am Wohnsitz- oder Quellenstaat besteuert, oft mit Anrechnungsmethoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

7.2. Internationale Steuerplanung

Unternehmen und Einzelpersonen, die international tätig sind, können von einer strategischen Steuerplanung profitieren.

  • Holdingstrukturen: Nutzung von Holdinggesellschaften in steuerlich günstigen Ländern.
  • Transfer Pricing: Festlegung von Verrechnungspreisen für Transaktionen innerhalb multinationaler Konzerne, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

8. Steuerberatung und Unterstützung

8.1. Steuerberater

Steuerberater bieten professionelle Unterstützung bei der Steuererklärung und steuerlichen Planung.

  • Leistungen: Beratung und Vertretung gegenüber Finanzbehörden, Erstellung von Steuererklärungen, steuerliche Gestaltung und Planung.
  • Vorteile: Reduzierung der Steuerlast, Vermeidung von Fehlern und Problemen mit Finanzbehörden.

8.2. Steuer-Software

Es gibt eine Vielzahl von Softwarelösungen, die bei der Steuererklärung und Steuerplanung unterstützen.

  • ELSTER: Elektronische Steuererklärung über das amtliche ELSTER-Portal.
  • Kommerzielle Software: Von privaten Anbietern entwickelte Softwarelösungen, die zusätzliche Funktionen und Hilfestellungen bieten.

Fazit

Steuern sind ein komplexes und umfassendes Thema, das nahezu alle Aspekte des Wirtschaftslebens betrifft. Eine gute Kenntnis der verschiedenen Steuerarten, ihrer Berechnung und der rechtlichen Rahmenbedingungen ist essentiell, um Steuerlasten optimal zu gestalten und rechtliche Probleme zu vermeiden. Professionelle steuerliche Unterstützung durch Steuerberater oder den Einsatz von spezialisierter Software kann außerdem helfen, Fehler zu vermeiden und Steuervorteile bestmöglich auszuschöpfen. In einer globalisierten Wirtschaft spielen auch internationale Steuerfragen und die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen eine zunehmend wichtige Rolle. Durch proaktive Planung und eine fundierte steuerliche Strategie lassen sich finanzielle Vorteile realisieren und langfristige Sicherheit absichern.

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