Bauleitplanung

Die städtebauliche Entwicklung langfristig gesteuert wird und die kommunale Planungshoheit gewahrt bleibt. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Bauleitplanung unerlässlich und umfasst die Erstellung von Bauleitplänen wie dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan ist ein grobmaschiger Plan, der die Nutzung des gesamten Gemeindegebiets regelt und vorgibt, welche Flächen für Wohnen, Gewerbe, Industrie, Freizeit und Erholung oder für öffentliche Zwecke vorgesehen sind. Der Bebauungsplan hingegen ist detaillierter und legt für einzelne Bereiche des Gemeindegebiets die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen, die Straßenführung und die Grünflächen verbindlich fest.

Die Bauleitplanung wird von der Gemeinde oder Stadtverwaltung durchgeführt und ist ein offener Prozess, an dem auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden können. Regelmäßige Bürgerbeteiligungen und öffentliche Auslegungen ermöglichen den Dialog mit der Öffentlichkeit und tragen dazu bei, dass die Bauleitplanung den Bedürfnissen und Interessen der Bevölkerung gerecht wird. Ziel der Bauleitplanung ist es, eine sinnvolle und nachhaltige räumliche Entwicklung zu schaffen, die eine geordnete Bebauung und eine Balance zwischen Umweltschutz, Verkehrsinfrastruktur, Wohnen und Gewerbe ermöglicht. Dadurch wird sichergestellt, dass die städtebauliche Entwicklung langfristig gesteuert und die kommunale Planungshoheit gewahrt bleibt.

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