Flächennutzungsplan

In der Raumordnung stellt der Flächennutzungsplan (FNP) ein bedeutendes Instrument dar, welches als Grundlage für die räumliche Planung von Städten und Gemeinden dient. Als langfristiger Plan mit einer Laufzeit von circa 10 bis 20 Jahren legt er die räumliche Entwicklung einer Gemeinde verbindlich fest.

Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über die vorgesehenen Nutzungen von Flächen innerhalb einer Stadt oder Gemeinde. Er dient als Orientierungshilfe für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriegebieten, Wohngebieten, Freiflächen, Verkehrsflächen und Grünflächen. Hierbei werden auch infrastrukturelle Belange wie beispielsweise die Planung von Verkehrswegen oder öffentlichen Einrichtungen berücksichtigt.

Ökologische Aspekte wie Naturschutzgebiete, Fluss- und Bachläufe oder landwirtschaftliche Flächen finden ebenfalls Berücksichtigung im Flächennutzungsplan. Das Ziel besteht darin, eine nachhaltige Nutzung der Flächen sicherzustellen und die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten.

Der Flächennutzungsplan ist jedoch nicht verbindlich und hat keine unmittelbare Wirkung. Vielmehr fungiert er als Planungsinstrument und bildet die Basis für die konkrete Bauleitplanung, wie beispielsweise die Erstellung eines Bebauungsplans. Der Bebauungsplan konkretisiert die im Flächennutzungsplan festgelegten Ziele und gibt detailliertere Vorschriften zur Nutzung und Bebauung der Flächen vor.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Flächennutzungsplan ein bedeutendes Instrument für die räumliche Planung und Entwicklung einer Gemeinde oder Stadt darstellt.

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