Wohnflächenberechnung

Worauf achten bei der Wohnflächenberechnung ?

Einleitung
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) für die Wohnflächenberechnung
Bereiche in der Wohnflächenberechnung
Die Durchführung der Wohnflächenberechnung
Die Konsequenz der Wohnflächenberechnung
Fazit zur Wohnflächenberechnung

Das Wichtigste in Kürze

Die Wohnflächenberechnung ist beim Kauf, Verkauf oder Mieten einer Immobilie essenziell, da sie den Preis beeinflusst. In Deutschland wird diese Berechnung durch die Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt. Diese sieht vor, dass alle Räume, die zur Wohnung gehören und eine Mindesthöhe von 2 Metern haben, zur Wohnfläche zählen. Einige Bereiche wie Balkone oder Räume mit Dachschrägen können nur teilweise angerechnet werden. Die präzise Berechnung der Fläche ist wichtig, da sie die Grundlage für die Mietkosten bildet und den Verkaufspreis einer Immobilie beeinflusst. Es ist immer ratsam einen Experten zu Rate zu ziehen.

Einleitung

Die genaue Berechnung der Wohnfläche spielt eine entscheidende Rolle beim Kauf, Verkauf oder der Miete einer Immobilie. Der Preis eines Hauses oder einer Wohnung wird maßgeblich durch die Anzahl der Quadratmeter bestimmt. Darüber hinaus beeinflussen sie diverse andere Faktoren wie Energieeffizienz, Nebenkosten und letztendlich das Wohlbefinden der Bewohner. Dennoch kann die präzise Wohnflächenberechnung ein komplexes Unterfangen sein. In diesem Artikel beleuchten wir die relevanten Regeln und Vorgaben und erklären, wie Sie die Wohnfläche korrekt ermitteln können.

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) für die Wohnflächenberechnung

In Deutschland ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) der maßgebliche Leitfaden zur Berechnung der Wohnfläche. Die Verordnung besagt, dass sämtliche Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören und eine Mindesthöhe von 2 Metern aufweisen, zur Wohnfläche gerechnet werden. Wenn sie beheizbar und ausgebaut sind, können unter Umständen auch Keller- oder Dachbodenräume zur Wohnfläche zählen.Sie regelt die Berechnung der Wohnfläche und bietet hierbei Regeln und Vorschriften, die zur genauen Ermittlung der Gesamtfläche einer Wohnung oder eines Hauses angewendet werden sollen. Um die Bedeutung der Wohnflächenverordnung in ihrer Gesamtheit zu verstehen, müssen wir uns zuerst die Frage stellen, warum die genaue Wohnfläche überhaupt wichtig ist. Der Grund liegt hauptsächlich in der Mietberechnung und den Nebenkosten. In Deutschland berechnen die meisten Vermieter ihre Mieten pro Quadratmeter. Daher führt eine ungenaue Berechnung oder Messung der Wohnfläche schnell zu einem bedeutenden Unterschied in der monatlichen Miete. Es ist daher für beide Parteien von Vorteil, auf eine sorgfältige Ermittlung zu bestehen und etwaige Unstimmigkeiten frühzeitig zu klären. Die Wohnflächenverordnung legt nicht nur fest, welche Räume und Flächen zur Wohnfläche gezählt werden, sondern auch, wie diese zu berechnen sind. Nicht alles, was im Mietvertrag als Wohnfläche angegeben wird, muss auch tatsächlich zur Wohnfläche zählen. Nach der Wohnflächenverordnung zählen beispielsweise nur Räume mit einer Mindesthöhe von zwei Metern voll zur Wohnfläche. Bei Dachschrägen und Raumteilen unter einer Höhe von einem Meter wird gar keine Fläche angerechnet und zwischen einem und zwei Metern nur die Hälfte. Allerdings sind auch Ausnahmen und Besonderheiten in der Verordnung aufgeführt, die Raum für Interpretation lassen und sowohl Mieter als auch Vermieter immer wieder vor Herausforderungen stellen. Es ist daher nicht nur ratsam, sich auf den im Mietvertrag angegeben Quadratmeterpreis zu stützen, sondern diesen nach der Wohnflächenverordnung sorgfältig zu prüfen.

Bereiche in der Wohnflächenberechnung

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) in Deutschland bietet eine detaillierte Anleitung zur Ermittlung der Wohnfläche und klärt, welche spezifischen Bereiche eines Gebäudes bei der Berechnung der Gesamtwohnfläche berücksichtigt werden. Zuerst und vor allem zählen alle Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören und nicht als Gemeinschaftsfläche genutzt werden, zur Wohnfläche. Dies betrifft alle Räume, die als Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Esszimmer etc. genutzt werden und einschließlich Flur, Diele, Küche, Vorratsraum oder Abstellraum innerhalb der Wohnung. Badezimmer und Toilettenräume zählen selbstverständlich auch dazu. Interessanterweise zählen auch Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche Räumlichkeiten zur Wohnfläche, sofern sie zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter vorgesehen sind. Es gibt jedoch Einschränkungen für Räume mit weniger als 2 Metern Höhe. In solchen Fällen wird nur die Hälfte dieser Fläche zur Wohnfläche hinzugerechnet. Bereiche mit einer Höhe von weniger als 1 Meter zählen gar nicht zur Wohnfläche. Beispielsweise bedeutet das, dass bei Dachschrägen der Quadratmeterbereich reduziert wird, sollte ein Teil des Raums weniger als 2 Meter hoch sein. In Gewerbeobjekten oder gemischt genutzten Anwesen kann die Bestimmung der Wohnfläche komplizierten Regelungen unterliegen, da hier auch anteilige Flächen von Gemeinschaftsräumen einbezogen werden können. Balkone, Loggien oder Terrassen werden auch in die Wohnflächenberechnung einbezogen, allerdings nur zu einem bestimmten Prozentsatz, der von der Nutzbarkeit des jeweiligen Bereichs abhängt. In der Regel werden sie bis maximal 50% angerechnet, was jedoch wiederum von bestimmten Faktoren abhängig ist. Die Wohnflächenverordnung lässt also Raum für Interpretationen, daher ist es wichtig, die genauen Vorschriften zu kennen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Durchführung der Wohnflächenberechnung

Bevor Sie mit der Berechnung beginnen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie eine Grundrissskizze oder einen Bauplan der Wohnung zur Verfügung haben, auf dem alle Raummaße genau angegeben sind. Sollten diese Dokumente nicht verfügbar sein, ist es ratsam, die betreffenden Räume selbst auszumessen und eine Skizze zu erstellen. Die Berechnung der Wohnfläche beginnt mit der Ermittlung der Grundfläche eines jeden Raumes, die in der Regel durch Multiplikation der Länge mit der Breite erhalten wird. Diese Werte werden für alle Räume summiert, die laut WoFlV zur Wohnfläche zählen. Bei Dachschrägen, muss der Teil des Raumes, der eine Höhe von unter einem Meter hat, von der Fläche abgezogen werden. Der Bereich, der zwischen einem und zwei Metern Höhe liegt, wird nur zur Hälfte angerechnet. Terrassen, Balkone, Loggien oder ähnliche Räume dürfen nur teilweise zur Wohnfläche hinzugerechnet werden. Nach WoFlV, zählen diese Flächen, abhängig von ihrer Nutzbarkeit, bis maximal 50% zur Wohnfläche. Nachdem alle Bereiche korrekt berechnet und zusammengezählt wurden, erhält man die gesamte Wohnfläche. Es muss jedoch betont werden, dass die Wohnflächenberechnung mitunter komplex sein kann, abhängig von der Beschaffenheit und den Besonderheiten der Immobilie. Darum ist es oft ratsam, einen Experten zu beauftragen. Unabhängig davon ist es immer wichtig, die Grundsätze der Wohnflächenverordnung zu verstehen, um Verständnis und Transparenz zu gewährleisten.

Die Konsequenz der Wohnflächenberechnung

Eine korrekte Berechnung der Wohnfläche ist von höchster Wichtigkeit, da sie bspw. die Basis für die Mietkosten bildet. Eine fehlerhafte Angabe der Wohnfläche kann sowohl finanzielle Verluste für den Vermieter als auch eine Benachteiligung der Mieter zur Folge haben. Auch beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine genaue Angabe der Wohnfläche unerlässlich, da sie einen entscheidenden Beitrag zum Verkaufspreis leistet.

Fazit zur Wohnflächenberechnung

Die Wohnflächenberechnung ist ein zentraler Aspekt bei Immobiliengeschäften und hat bedeutende Auswirkungen auf den Wert einer Immobilie. Es ist daher von Vorteil, sich intensiv mit den Vorgaben der Wohnflächenverordnung auseinanderzusetzen und die Wohnflächenberechnung sorgfältig durchzuführen. Bei eventuellen Zweifeln und Unsicherheiten ist es immer ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Zögern Sie bei Fragen nicht uns zu kontaktieren per Telefon oder E-Mail.

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