Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die zuständige Baubehörde stellt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung aus, um zu bescheinigen, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum innerhalb eines Gebäudes eine abgeschlossene Wohneinheit darstellt. Diese Bescheinigung ist ein bedeutender Aspekt beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder beim Eintrag ins Grundbuch. Sie gibt Aufschluss darüber, welche Räume oder Gebäudeteile zur betreffenden Wohneinheit zählen sowie die gesamte Fläche dieser Einheit. Durch die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird sichergestellt, dass die Wohneinheit einzeln verkauft und genutzt werden kann. In Deutschland ist die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt auf Antrag des Eigentümers oder des Wohnungseigentümerverbands.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Zögern Sie nicht länger und fordern Sie jetzt eine Beratung an! Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns direkt an. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!
Ihr Team für Immobilienbewertung Schulze freut sich auf Sie!