Grundstück

Ein Grundstück stellt eine abgegrenzte Fläche auf der Erdoberfläche dar, die üblicherweise über eine eigene Parzellennummer und einen Eintrag im Grundbuch verfügt. Es stellt einen festen Bestandteil des Grundvermögens dar und kann sowohl bebaut als auch unbebaut sein. Häufig dient es als Grundlage für den Kauf oder Verkauf von Immobilien. Ein Grundstück kann in Privatbesitz, Eigentum von Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen wie Städten oder Gemeinden sein. Der Erwerb oder die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück kann durch Kauf, Verkauf, Erbschaft, Schenkung oder andere rechtliche Verfahren erfolgen. Um eine eindeutige Identifizierung und Zuordnung zu gewährleisten, werden Grundstücke in der Regel in Flurkarten oder Katasterplänen erfasst und im Grundbuch eingetragen, um die Eigentumsverhältnisse zu dokumentieren. Die Nutzung von Grundstücken unterliegt örtlichen Bebauungsplänen und Vorschriften, die je nach Art der Nutzung variieren können. So können Grundstücke als Wohngrundstück, Gewerbegrundstück, landwirtschaftliches Grundstück oder Wald genutzt werden, wobei jeweils spezifische Vorschriften und Bestimmungen zu beachten sind. Die Größe, Lage und Beschaffenheit eines Grundstücks können den Wert des Grundstücks beeinflussen.

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